| An den potentiellen
Arbeitgeber eines Menschen mit AS:
Wenn Sie bis hierher gekommen sind, haben Sie
bereits Ihre Aufgeschlossenheit bewiesen, sich mit dem Thema auseinander
zu setzen. Sie haben vielleicht die Seiten
jener Firmen, bzw. Organisationen gelesen , die erfolgreich
Mitarbeiter/innen mit AS beschäftigen
oder vermitteln und
erkannt, dass die Beschäftigung eines Mitarbeiters mit AS
aufgrund seiner speziellen Fähigkeiten auch für Sie
von Vorteil sein kann.
Möglicherweise ist Ihnen - ohne dass Sie
es wussten - bereits ein Bewerber mit AS begegnet und Sie haben
ihn abgelehnt, weil er Ihnen zu schüchtern vorkam, auf offene
Fragen Probleme mit der Antwort hatte. Da nach neuesten Schätzungen
1 % der Menschen eine solche Störung haben, wäre das
nicht unwahrscheinlich. Ebenso wahrscheinlich wäre es, wenn
der Bewerber selbst
nichts vom AS gewusst hat.
Vielleicht spielen Sie mit dem Gedanken, einem
solchen Mitarbeiter eine Chance zu geben, eventuell mit einem
befristeten Arbeitsplatz oder einem Praktikum.
Deshalb möchte ich zum Thema "Motivation"
kommen.
Es geht hier um Menschen, die im Laufe ihres
Lebens viel Energie aufwenden mussten, dass ihr großteils
undiagnostiziertes "Anderssein" von ihren Mitmenschen
akzeptiert wird, die immer wieder beweisen wollten, dass sie genausoviel
leisten wie andere - in der Schule und im Beruf.
Es geht um Menschen, die gewohnt sind, sich an
anderen zu messen obwohl sie mit ihrer eingeschränkten Wahrnehmung
das schlechtere "Werkzeug" haben.
Gerade solche Menschen haben eine hohe Motivation
dies auch weiter zu tun, insbesondere wenn sie aufgrund der Diagnose
nun um ihre bisherige Leistung wissen.
Wenn diese Menschen dann merken, dass ihnen aufgrund
des passenden Arbeitsplatzes auch Akzeptanz entgegengebracht wird,
wird das ihre Leistungsfähigkeit und Motivation besonders
stärken. Dann hat man in ihnen loyale und hochmotivierte
Mitarbeiter/innen.
Eine solche Kombination kann der Beginn einer
Erfolgsstory sein.
Ist der Arbeitnehmer mit Asperger-Syndrom ein
"begünstigter Behinderter" (=Feststellung einer
Behinderung von mindestens 50% durch das Bundessozialamt), dann
hat der Arbeitgeber übrigens noch weitere Vorteile, ohne
wirkliche Nachteile zu haben (siehe "Vorteile
für den Arbeitgeber")
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